Bußgeldbescheid erhalten: Einspruch fristgerecht einlegen | Juristen Check
Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid erhalten: Einspruch fristgerecht einlegen

Veröffentlicht am 03.07.2026

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handy am Steuer: Ein Bußgeldbescheid lässt sich nicht immer vermeiden – wohl aber richtig anfechten.

Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch

Gegen einen Bußgeldbescheid kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Ohne Einspruch wird der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig.

Punkte in Flensburg und Fahrverbot

Ab einem bestimmten Bußgeld werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister eingetragen (§ 4 StVG). Bei schwereren Verstößen droht zudem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach § 25 StVG.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch kann sich insbesondere lohnen, wenn Zweifel an der Messmethode bestehen, Messprotokolle fehlerhaft sind oder formale Fehler im Bescheid vorliegen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Messunterlagen durch einen Sachverständigen prüfen lassen.

Akteneinsicht beantragen

Vor einer Einspruchsentscheidung empfiehlt sich in der Regel zunächst die Akteneinsicht, um die Messunterlagen und das Messprotokoll zu prüfen, bevor die Begründung des Einspruchs formuliert wird.

Was Sie jetzt tun sollten

Notieren Sie das Zustelldatum des Bescheids und wenden Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, da die Zwei-Wochen-Frist auch Wochenenden und Feiertage einschließt.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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