Nebenkostenabrechnung prüfen: Diese Fehler sollten Mieter kennen | Juristen Check
Mietrecht

Nebenkostenabrechnung prüfen: Diese Fehler sollten Mieter kennen

Veröffentlicht am 05.07.2026

Jedes Jahr flattert vielen Mietern eine Nebenkostenabrechnung ins Haus – und ein erheblicher Teil davon enthält Fehler.

Abrechnungsfrist des Vermieters

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Häufige Fehlerquellen

Typische Fehler sind falsch verteilte Kosten (z. B. nach Personenzahl statt Wohnfläche ohne entsprechende Vereinbarung), die Umlage nicht umlagefähiger Positionen wie Verwaltungskosten oder Reparaturen sowie fehlende Angaben zum Verteilerschlüssel.

Einsichtsrecht in die Belege

Mieter haben das Recht, die Originalbelege beim Vermieter einzusehen, um die Abrechnung nachzuvollziehen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Mietvertrag in Verbindung mit § 259 BGB.

Einwendungsfrist von zwölf Monaten

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB müssen Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach deren Zugang erhoben werden. Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie die Abrechnung zeitnah, fordern Sie bei Unklarheiten Belegeinsicht und lassen Sie die Abrechnung im Zweifel von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen, bevor die Zwölf-Monats-Frist abläuft.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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