Sorgerecht nach der Trennung: Ihre Rechte als Elternteil
Veröffentlicht am 29.06.2026
Nach einer Trennung stellt sich für Eltern häufig die Frage, wie es mit dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder weitergeht.
Gemeinsames Sorgerecht bleibt meist bestehen
Die Trennung der Eltern ändert grundsätzlich nichts am gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626 BGB. Beide Elternteile bleiben weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt, auch wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Häufig wird zusätzlich geregelt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei Uneinigkeit kann jeder Elternteil beim Familiengericht die Übertragung der Alleinsorge oder Teilbereiche davon nach § 1671 BGB beantragen.
Umgangsrecht des anderen Elternteils
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat nach § 1684 BGB grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem Kind – und das Kind hat umgekehrt ein Recht auf Umgang mit diesem Elternteil.
Kindeswohl als zentraler Maßstab
Bei allen Entscheidungen rund um Sorge- und Umgangsrecht steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Gerichte prüfen unter anderem die Bindung des Kindes an beide Elternteile, den Kindeswillen (altersabhängig) und die Erziehungsfähigkeit.
Was Sie jetzt tun sollten
Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Regelung, etwa mit Unterstützung des Jugendamts. Bei anhaltenden Konflikten hilft ein Fachanwalt für Familienrecht, Ihre Position gerichtlich durchzusetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
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